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Allgemeine Bedingungen für die Zusammenarbeit mit Firma Kapica Sp. z.o.o. sp.k.

Sehr geehrter Kunde, hiermit möchten wir Ihnen unsere Bedingungen der Zusammenarbeit vorstellen:

§ 1 Das Angebot

  1. Das Angebot ist 14 Tage gültig, alle Zeichnungen sind immer von innen gesehen.
  2. Bei maßlichen oder technischen Änderungen bzw. Abweichungen kann es zur Preisdifferenzen kommen.

§ 2 Die Bestellung

  1. Die Grundlage für den Verkauf ist eine vom Kunden erteilte Bestätigung, die schriftlich auf den geltenden Kapica – Formularen geschickt werden soll.
  2. Die Bestellung wird erst dann realisiert, wenn der Kunde diese mit seiner Unterschrift bestätigt und die vereinbarte Anzahlung auf unser Konto überweist.
  3. Stornierung der Bestellung durch den Kunden erfordert eine schriftliche Zustimmung seitens der Firma Kapica und kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.

§ 3 Die Zahlung

  1. Bei Bestellung wird 100% Vorkasse mit zusätzlichem 3% Skonto bezahlt.
  2. Achtung! Mit der Produktion wird erst dann angefangen, wenn die Anzahlung auf unser Konto eingeht.
  3. Eine gemeldete Reklamation berechtigt den Kunden nicht dazu, die Zahlung für die bestellte Ware einzubehalten.
  4. Im Falle des Zahlungsverzugs seitens des Kunden behält sich die Firma Kapica das Recht vor, die Realisierung der weiteren Bestellungen einzustellen bis zum Zeitpunkt der Zahlung und gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen.

§ 4 Die Lieferung

  1. Transport der Fenster erfolgt mit LKWs der Firma Kapica.
  2. Der Liefertermin wird ab der Bestätigung der Bestellung und des Eingangs der Anzahlung berechnet.
  3. Die Lieferung erfolgt immer ins Lager. Die Mindestbestellmenge für eine Lieferung beträgt 10 Stück (ab einem Warenwert von 1.000 Euro)
  4. Eine Lieferung auf die Baustelle ist nur nach vorheriger Absprache mit Ihrem Kundenbetreuer möglich, wobei zusätzliche Kosten berechnet werden können.
  5. Die Schiebeelemente wegen ihrer Größe können auf die Baustelle (bis 50km) geliefert werden unter der Bedingung, dass der Auftragswert min. 1500 EUR netto beträgt.
  6. Der Kunde ist verpflichtet die Lieferadresse beim Bestellen anzugeben. Änderung der Lieferadresse, wenn die Bestellung schon fest eingeplant ist, kann zusätzliche Kosten für den Kunden bewirken. Die Änderung der Lieferadresse im Laufe der Lieferung ist nicht mehr möglich. Wenn der Kunde die Lieferung verschieben möchte, neuer Liefertermin hängt von der Verfügbarkeit der LKWs ab.
  7. Die Ware der Firma Kapica wird auf den Firmenständern geliefert, welche auch Eigentum der Firma Kapica sind.
  8. Die Ständer sollte der Kunde innerhalb von zwei Wochen (14 Tagen) ab Lieferung an die Firma Kapica zurückgeben, dazu hat er 2 Möglichkeiten:
    • Der Kunde gibt die Gestelle immer komplett bei der nächsten Lieferung zurück (bei regelmäßigen Lieferungen).
    • Wenn keine Lieferung in nächster Zeit geplant ist, sollte der Kunde eine entsprechende  Information telefonisch oder per E-Mail s.muszkiet@kapica.com zuschicken, damit wir die Gestelle abholen können.
  9. Der Kunde bestätigt die Abnahme der Lieferung auf den entsprechenden Unterlagen.
  10. Der Kunde ist auch für den Schutz des Entladeortes zuständig.
  11. Der Fahrer hat das Recht die Einfahrt in die Straße zu verweigern, wo die Einfahrt für LKWs verboten ist (in diesem Fall muss der Kunde einen sicheren Entladeort angeben).

§ 5 Die Reklamation

  1. Reklamation soll schriftlich per E-Mail gemeldet werden. Immer Fotos mit bemassung bzw Video hinzufügen. Reklamation soll genau beschrieben sein. Beim Anmelden bitte die AB-Nummer und Position angeben, damit die Reklamationen bearbeitet werden kann.
  2. Mengemängel und Qualitätsmängel sollen innerhalb von 5 Tagen ab Tag der Lieferung gemeldet werden. Alle Reklamationen die später als oben genannt gemeldet werden, werden gegen Berechnung ausgeführt.
  3. Reklamierte Elemente sollen vollständig und ohne Beschädigungen zurückgeschickt werden.
  4. Ersatzmaterial wird so schnell wie möglich nachgeliefert.
  5. Alle Glassfehler die gemeldet werden, sollen vorher laut Qualitätsbewertungsvorlage für Glasprodukte durch Kunden geprüft werden – siehe Anhang.
  6. Gewährleistung gilt für:
    • Dichtigkeit von den Scheiben – 60 Monate für rechteckige Scheibe, 24 Monate für andere Formen.
    • Lebensdauer von Profilen – 60 Monate.
    • Beschlag – 24 Monate (betrifft Fenster).
    • Haustür Zubehör (Griffe, Elektroriegeln, Getriebe) – 12 Monate.
    • Rolladen – 24 Monate.
    • Rolladenmotor – 60 Monate für Portos, Somfy, Delux, ASA und 24 Monate für Funkmotor Portos.
  7. Garantie erstreckt sich nicht auf:
    • äußere Schäden an den Profilen (Kratzer, Risse) die bei der Abnahme auf dem Lieferschein nicht angemeldet waren oder nicht innerhalb von 5 Tagen angemeldet waren;
    • mechanische Fehler die durch falsche Nutzung, Reinigung – chemische Reaktionen entstanden sind;
    • Sachmängel, die die Funktion der Fenster nicht beeinträchtigen;
    • äußere Kratzer, Schlieren auf den Scheiben;
    • Mängel im SZR, wenn die Aussenseiten der Scheibe beschädigt sind;
    • Spannungsrisse im Glas die ausschließlich durch thermische und äussere Einflüsse verursacht wurden;
    • Schäden die durch unsachgemäße Montage entstehen;
    • Elemente nach Montage mit mechanischem Fehler.
  8. Lose geliefertes Glas muss unter einer Übeschattung aufgehoben werden.
  9. Reklamationselemente wie Glas, Rollomotor, Beschlagsteile werden Kostenpflichtig geliefert, so bald die Elemente zurückgeschickt werden, wird eine Korrekturrechnug augestellt.
  10. Die beworbenen Elemente werden vom Kunden im Rahmen der Partnerschaft auf eigene Kosten ausgetauscht. Wir erstatten auch nicht die Kosten für die Fahrt zur Baustelle wegen einer Reklamation.
  11. Die Prüffung der Mängel sollte laut der Rechtlinie KU.01:2016-08 vom Verband  Fenster+Fassade vorgenommen werden. Bei der Prüffung auf Merkmale ist die visuelle Draufsicht  von innerhalb von 10 Sekunden auf die Sichtflache massgebend. Die Prüffung wird in der Regel bei Aussenflächen im Abstand von mindestens 5 Metern, bei Innenflächen im Abstand von mindestens 3 Metern vorgenommen. Merkmale sind als auffällig anzusehen, wenn sie unter den definierten Betrachtungsbedienungen erkannt werden. Eine vorherige Markierung der Merkmale ist unzulässig. Aussenflächen sind bei diffusem Tageslicht, Innenflächen bei normaler (diffuser) Ausleuchtung, jeweils unter einem Betrachtungswinkel senkrecht zur Oberfläche (Abweichung zur Senkrechten maximal ±30°) zu prüffen.