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Allgemeine Bedingungen der Zusammenarbeit mit der Firma Kapica Sp. z o.o. Sp.k.

Sehr geehrter Kunde,
hiermit möchten wir Ihnen unsere Bedingungen der Zusammenarbeit vorstellen:

§ 1 Das Angebot

  1. Das Angebot ist 14 Tage gültig.
  2. Bei maßlichen oder technischen Änderungen kann es zu Preisabweichungen kommen.

§ 2 Die Bestellung

  1. Grundlage für den Verkauf ist eine vom Kunden erteilte Auftragsbestätigung, die schriftlich erfolgen sollte.
  2. Die Stornierung der Bestellung durch den Kunden erfordert eine schriftliche Zustimmung seitens der Firma Kapica und kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.

§ 3 Die Zahlung

  1. Bei Bestellung ist eine 100%ige Vorauszahlung zu leisten. Dabei wird ein Skonto von 3% gewährt.
  2. Achtung! Mit der Produktion wird erst begonnen, wenn die Zahlung auf unserem Konto eingegangen ist.
  3. Eine gemeldete Reklamation berechtigt den Kunden nicht, die Zahlung für die bestellte Ware zurückzuhalten.
  4. Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich die Firma Kapica das Recht vor, die Bearbeitung weiterer Bestellungen bis zur vollständigen Zahlung einzustellen und gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen.

§ 4 Die Lieferung

  1. Der Liefertermin wird ab Bestätigung der Bestellung und Eingang der Anzahlung berechnet.
  2. Die Lieferung erfolgt stets ins Lager. Die Mindestbestellmenge für eine Lieferung beträgt 10 Stück (ab einem Warenwert von 1.000 Euro).
  3. Eine Lieferung auf die Baustelle ist nur nach vorheriger Absprache mit Ihrem Kundenbetreuer möglich. Dabei können zusätzliche Kosten anfallen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferadresse bei der Bestellung anzugeben. Änderungen der Lieferadresse nach der Einplanung der Bestellung können zusätzliche Kosten verursachen. Eine Änderung der Lieferadresse während des Transports ist nicht mehr möglich. Bei einer gewünschten Lieferterminverschiebung hängt der neue Termin von der Verfügbarkeit der LKWs ab.
  5. Die Ware der Firma Kapica wird auf Gestellen geliefert, die Eigentum der Firma Kapica bleiben.
  6. Die Gestelle müssen vom Kunden innerhalb von zwei Wochen (14 Tagen) nach Lieferung zurückgegeben werden. Es gibt zwei Möglichkeiten:
    1. Der Kunde gibt die Gestelle vollständig bei der nächsten Lieferung zurück (bei regelmäßigen Lieferungen).
    2. Wenn keine weitere Lieferung geplant ist, sollte der Kunde telefonisch oder per E-Mail an s.muszkiet@kapica.com informieren, damit die Gestelle abgeholt werden können.
  7. Der Kunde bestätigt den Erhalt der Lieferung auf den entsprechenden Unterlagen.
  8. Der Kunde ist für den Entladeort verantwortlich.
  9. Der Fahrer ist berechtigt, die Einfahrt in Straßen zu verweigern, in denen die Zufahrt für LKWs verboten ist.

§ 5 Die Reklamation

  1. Reklamationen sind schriftlich per E-Mail einzureichen – immer mit Fotos bzw. Videos. Die Reklamation muss detailliert beschrieben werden (Angabe der AB-Nummer, Position, Maße), damit sie bearbeitet werden kann.
  2. Mengen- und Qualitätsmängel sind innerhalb von 5 Tagen ab Lieferdatum zu melden. Später eingereichte Reklamationen werden kostenpflichtig bearbeitet.
  3. Reklamierte Elemente müssen verpackt, mit Etiketten versehen und zusammen mit dem Rücksendeformular zurückgeschickt werden.
  4. Alle Glasfehler müssen vorab vom Kunden gemäß der Qualitätsrichtlinie für Glasprodukte geprüft werden – siehe Anhang.
  5. Die Garantie erstreckt sich nicht auf:
    1. Äußere Schäden an Profilen (Kratzer, Risse), die nicht auf dem Lieferschein vermerkt oder nicht innerhalb von 5 Tagen gemeldet wurden;
    2. Mechanische Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch oder Reinigung (chemische Reaktionen);
    3. Sachmängel, die die Funktion der Fenster nicht beeinträchtigen;
    4. Äußere Kratzer und Schlieren auf den Scheiben;
    5. Mängel im SZR, wenn die Außenseite der Scheibe beschädigt ist;
    6. Spannungsrisse im Glas, die ausschließlich durch thermische oder äußere Einflüsse verursacht wurden;
    7. Schäden durch unsachgemäße Montage;
    8. Elemente, die nach der Montage mechanische Schäden aufweisen.
  6. Der Kunde verpflichtet sich, lose geliefertes Glas an einem schattigen Ort zu lagern.
  7. Reklamierte Elemente wie Glas, Rollomotoren oder Beschlagsteile werden zunächst kostenpflichtig geliefert. Nach Rücksendung der fehlerhaften Teile wird eine Korrekturrechnung ausgestellt.
  8. Die reklamierten Elemente werden im Rahmen der Partnerschaft vom Kunden auf eigene Kosten ausgetauscht. Fahrtkosten zur Baustelle werden nicht erstattet.
  9. Die Prüfung von Mängeln erfolgt gemäß Richtlinie KU.01:2016-08 des Verbands Fenster + Fassade. Für die Beurteilung von Merkmalen gilt die visuelle Betrachtung aus 10 Sekunden auf die Sichtfläche. Die Prüfung erfolgt in der Regel bei Außenflächen aus mindestens 5 Metern Abstand, bei Innenflächen aus mindestens 3 Metern. Merkmale gelten als auffällig, wenn sie unter den definierten Bedingungen sichtbar sind. Eine vorherige Markierung ist unzulässig. Außenflächen sind bei diffusem Tageslicht, Innenflächen bei normaler (diffuser) Beleuchtung und einem Betrachtungswinkel von maximal ±30° zur Oberfläche zu prüfen.